„Erhebliche Fahrbahnschäden“Straße in Köln-Flittard wird saniert – Anlieger werden nicht zur Kasse gebeten

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Die Hubertusstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Flittarder Hauptstraße und Pützlachstraße saniert werden.

Die Hubertusstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Flittarder Hauptstraße und Pützlachstraße saniert werden.

Im Stadtbezirk Mülheim wird erstmals eine Straße generalsaniert, ohne dass Straßenausbaubeiträge bei Anliegern erhoben werden. Wer konkret profitieren wird.

Die Hubertusstraße wird zwischen der Pützlachstraße und der Flittarder Hauptstraße in der zweiten Jahreshälfte einer Generalinstandsetzung unterzogen. Erstmals im Stadtbezirk Mülheim werden dieses Mal bei den Anliegern keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Das beschloss die Bezirksvertretung Mülheim bei ihrer jüngsten Sitzung einstimmig.

„Die Hubertusstraße weist erhebliche Fahrbahnschäden auf“, begründete die Stadt ihr Vorhaben. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit seien durch den Bauhof immer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt worden.

Straßensanierung wird rund 175.000 Euro kosten

Doch diese Maßnahmen würden nicht mehr ausreichen, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten: „Die Fahrbahn erfüllt den heutigen Standard nicht mehr und soll gemäß Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) saniert werden.“

Die Stadt sehe eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn vor. Nach einer Kostenschätzung werden die Kosten bei etwa 175.000 Euro liegen. Die Umsetzung der Sanierung sei für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen.

Land wird der Kommune die Kosten erstatten

Bis Ende 2023 hätte eine solche Erneuerung der Fahrbahn nach dem Kommunalabgabegesetz eine Beitragspflicht der Anlieger ausgelöst. Doch diese wurde im Februar 2024 durch den Landtag abgeschafft. Die neue Regelung gilt für alle Maßnahmen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31. Dezember 2023 gefasste wurde. Das Land NRW wird nun diese Kosten an die Kommunen erstatten.

Mit der neuen Regelung geht nun eine Forderung in Erfüllung, die in den vergangenen Jahren immer wieder in der Bezirksvertretung Mülheim und hier vor allem von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erhoben worden war. Namentlich der damalige Fraktionsvorsitzende Winfried Seldschopf bekräftigte das, was bei Entscheidungen über diese Beiträge zur Enthaltung seiner Partei führte.

Wenige Anlieger profitieren von neuer Regel

Von der neuen Regelung werden in der Hubertusstraße allerdings nur wenige Anlieger profitieren. Einzige infrage kommende Kandidaten sind der Bongartzhof und die katholische Kirchengemeinde St. Hubertus. Die alte Schule auf der anderen Straßenseite befindet sich im Besitz der Stadt.

Die Grünen stellten vor der Beschlussfassung noch den Zusatzantrag, die Stadt müsse bei der Planung berücksichtigen, dass die Hubertusstraße Teil einer künftigen Fahrradstraße sein wird. Das wurde von SPD, CDU und FDP mit der Begründung abgelehnt, dass es sich lediglich um die Aufbringung eines neuen Belags handele und keine weiteren Umbauten stattfinden würden.

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