Prozess in KölnZehn Jahre für Kompagnon von Thomas Drach gefordert

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Gegen Thomas Drach fiel das Urteil bereits.

Gegen Thomas Drach fiel das Urteil bereits.

Der Prozess gegen den Niederländer ist am hundertsten Verhandlungstag auf der Zielgeraden angekommen.

Anderthalb Jahre lang nahm der 55-Jährige auf der Anklagebank neben Deutschlands bekanntestem Schwerverbrecher, den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (63) platz. Doch dann wurde das Verfahren gegen den Niederländer wegen dessen schlechten Gesundheitszustands im Juni 2023 abgetrennt. Während Drach im Januar vor dem Landgericht wegen mehrerer Raubüberfälle zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, ist der Prozess gegen den Niederländer am Montag, dem hundertsten Verhandlungstag, mit dem Schlussvortrag von Staatsanwältin Sabrina Heimers auf die Zielgerade eingebogen.

Die Anklägerin beantragte, den 55-Jährigen zu zehn Jahren Haft zu verurteilen. Nach ihrer Überzeugung hat der Niederländer gemeinsam mit Drach zwei Raubüberfälle auf Werttransporter begangen. Zum einen im März 2019 am Flughafen Köln/Bonn, zum anderen im November 2019 vor einer Ikea-Filiale in Frankfurt am Main. Während der Angeklagte am Flughafen Mittäter gewesen sei, habe er im Frankfurter Fall lediglich eine Beihilfe geleistet. Zudem beantragte Heimers, den 55-Jährigen auch wegen Mittäterschaft bei einem Raubüberfall im hessischen Limburg im September 2018 zu verurteilen. Hier habe der Angeklagte gemeinsam mit einem bislang unbekannten Täter einen Geldtransporter überfallen.   Zwar gebe es nur Indizien, die jeweils für sich genommen den 55-Jährigen nicht überführen könnten. „In der Gesamtschau der Indizien besteht an der Täterschaft des Angeklagten aber kein Zweifel“, sagte Heimers in ihrem Plädoyer. So bestehe bei allen genutzten Tat- und Fluchtfahrzeugen eine Verbindung zu dem Niederländer und Drach.

Vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatten die beiden Verteidiger des Niederländers, Wolfgang Heer und Sebastian Dobritzsch, erneut versucht, mehrere Beweisanträge zu stellen. Unter anderem beantragte Heer, dass Drach im Prozess gegen den Niederländer als Zeuge gehört werden solle. Der derzeitige Verteidiger Drachs, der Bonner Anwalt Michael D. Hakner, habe bestätigt, dass Drach zu einer Aussage bereit sei. Hierauf ging die 21. Große Strafkammer aber nicht ein; vermutlich, weil die den Verteidigern gesetzte Frist zum Vortrag von Beweisanträgen bereits verstrichen war. Der Vorsitzende Dr. Jörg Michael Bern erteilte den Verteidigern das Wort nur zum Halten des Schlussvortrags. Heer erklärte zwar wiederholt, er halte den Schlussvortrag, doch alles was Prozessbeteiligte und Zuschauer zu hören bekamen, waren Beweisanträge. Um 16 Uhr vertagte das Gericht den Prozess, der am Freitag fortgesetzt werden soll.

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