Solarpanels bis TomatenEU will künftig die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit verbieten

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China, Mori: Arbeiter fertigen Solarmodule in einer Fabrik in der Autonomen Präfektur Changhi der Hui.

China, Mori: Arbeiter fertigen Solarmodule in einer Fabrik in der Autonomen Präfektur Changhi der Hui.

Trotz Widerstand der FDP will die EU Einfuhren aus Zwangsarbeit untersagen. Die Verordnung betrifft insbesondere chinesische Textilunternehmen.

Die Welt sollte nichts von Xinjiang wissen, das wünschen sich zumindest die Machthaber in Peking. Und trotzdem, die westchinesische Provinz ist überall bekannt. Regelmäßig sorgen Berichte über die Unterdrückung ethnischer Minderheiten, insbesondere der muslimischen Uiguren, für Empörung.

China: Baumwolle aus Xinjiang

Und immer wieder erreichen die Skandale europäische Textilunternehmen. Denn knapp 90 Prozent der chinesischen Baumwolle stammen aus Xinjiang. Dabei werden die Uiguren nach UN-Angaben häufig zu Zwangsarbeit gedrängt. Damit keine T-Shirts oder Kinderhosen aus Material, das von ihnen gepflückt wurde, mehr in Europas Läden landen, greift die EU nun ein.

An diesem Dienstag will das Europaparlament das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt absegnen. Bereits Mitte März hatten sich die Mitgliedstaaten für das Gesetz ausgesprochen. Deutschland hatte sich enthalten, da sich die Ampel-Koalition nicht auf eine Position einigen konnte. Während SPD und Grüne die EU-Verordnung unterstützten, lehnte die FDP sie ab. Die Liberalen warnten vor einer angeblich zu hohen bürokratischen Belastung für Unternehmen. Die Enthaltung „bei der Bekämpfung von moderner Sklaverei“ kritisiert die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini als „beschämend“.

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Zwangsarbeit: 7 Millionen Kinder betroffen

Laut EU-Kommission waren im Jahr 2021 knapp 28 Millionen Menschen weltweit von Zwangsarbeit betroffen, darunter sieben Millionen Kinder. Die von ihnen produzierten Solarpanels oder gefangenen Fische landen häufig auf dem europäischen Markt und schließlich auf den Dächern oder in den Tiefkühltruhen der Verbraucher, die die Zwangsarbeit damit auch noch ungewollt unterstützen. „Schätzungen zufolge ar-beiten für jeden Europäer im Leben 80 moderne Sklaven“, sagt Cavazzini. Als „Meilenstein für nachhaltige Lieferketten“ lobt sie das neue Gesetz. Es sei eine „gute Nachricht für die Verbraucher, aber auch für europäische Unternehmen, die aktuell unter Dumping-Importen aus Regionen mit Zwangsarbeit leiden“.

Gleichzeitig betont der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange, dass das Instrument auch für Produkte gilt, die innerhalb der Union hergestellt werden. „Wir kehren vor unserer eigenen Haustür“, so der SPD-Europaabgeordnete. Denn laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) leben 4,1 Millionen Menschen in Europa und Zentralasien in Zwangsarbeit. Die dadurch erzielten illegalen Gewinne von 84,2 Milliarden US-Dollar lägen in dieser Region.

Produkte sollen aus dem Handel

Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass Produkte vom Markt oder aus dem Online-Handel genommen werden müssen, wenn sich bei Kontrollen bestätigt, dass entlang der Lieferkette Zwangsarbeit eingesetzt wurde. Falls der Verstoß bei einem Teil eines Produkts festgestellt wird, zum Beispiel beim Spiegel eines Autos, muss dieser entsorgt werden, nicht aber der ganze Wagen. „Stammen jedoch die Tomaten für eine Soße aus Zwangsarbeit, muss die gesamte Soße weggekippt werden“, hieß es von Seiten der Kommission.

Lange versichert aber: Man arbeite mit den Unternehmen zusammen, um ihre Lieferkette frei von Zwangsarbeit zu machen, anstatt nur ein Produkt zu stoppen. „Das Ziel ist letztlich, dass sich die Unternehmen nicht aus bestimmten Regionen zurückziehen, sondern wirklich versuchen, die Situation der Menschen entlang der Lieferkette zu verbessern“, so der Sozialdemokrat.

Die Verordnung soll nach einer dreijährigen Übergangsfrist 2027 in Kraft treten. Dabei hängt die Umsetzung von Bewertungen durch nationale Behörden oder die EU-Kommission ab, falls Verstöße außerhalb der Gemeinschaft stattfinden. Ob ein Produkt verboten, vom Markt genommen oder ausgesetzt wird, entscheidet die untersuchende Behörde.

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