GerichtSchwein muss runter von der Couch

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Horst Wackerbarth färbte vor einigen Monaten ein blaues Sofa aus Protest rot ein.

Horst Wackerbarth färbte vor einigen Monaten ein blaues Sofa aus Protest rot ein.

Bonn – Mal sitzt ein Schwein auf der blauen Couch, mal zwei Taucher, mal ein Saxofonist. „Geklaut“, sagt der Düsseldorfer Fotograf Horst Wackerbarth (63), denn auch auf seinem Sofa waren ähnliche Anordnungen platziert worden: Ferkel, Taucher, Musikerin. Nur dass sie auf rotem Stoff sitzen, die Couch der Stadtwerke Bonn (SWB) aber blau bezogen ist.

Seit 2008 läuft die Werbekampagne der SWB mit der Blauen Couch, zurzeit – es geht auf Heiligabend zu – hat die SWB-Agentur einige Elektrotechniker da hingesetzt: „Wir machen’s Festlicht“ steht drunter, soll heißen: Die Stadtwerke sorgen für die Weihnachtsbeleuchtung.

Jetzt aber hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln dem Bonner Unternehmen ein wenig die Festfreude genommen, denn Wackerbarth hat in einem Streit ums Urheberrecht teilweise recht bekommen (Az. 14 O 613/12).

Der Düsseldorfer Foto- und Videokünstler versucht seit Jahren, die Blaue Couch aus dem Weg zu räumen. Er sieht in dem Motiv ein Plagiat seiner Roten Couch, mit der er seit 1979 in 52 Ländern unterwegs ist und darauf Menschen in ihrem Lebensumfeld fotografiert. Er will sie zu einer „Galerie der Menschheit“ formieren, 70 000 Personen sollen es werden. Wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts hatte er, wie berichtet, die Stadtwerke vor dem Landgericht Köln und dann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verklagt und hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof ließ keine Revision zu.

Nach entsprechenden Hinweisen der OLG-Richter reichte der 63-Jährige nun Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein; die wurde für sechs Motive bejaht.

Die Kammer ließ sich zur Urteilsfindung eine Sammlung der Arbeiten Wackerbarths und der SWB-Agentur vorlegen und stieg tief in die Kunstgeschichte ein. Der Fotograf sieht sein künstlerisches Konzept in der Tradition der „Ready-mades“, wie sie Marcel Duchamp zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet hatte, der sich bei einem Händler für Sanitärbedarf ein Urinal besorgte, es auf ein Brett setzte, signierte und dann ausstellte. Aber Obacht, sagten die Kölner Richter, „die bloße Präsentation eines Gegenstandes als Kunstwerk führt nicht zum Urheberschutz“. Die Rote Couch sei das einzige verbindende Element von Wackerbarths Fotos, und für die könne ein Sonderrechtsschutz nur geltend gemacht werden in der konkreten Umsetzung der Einzelbilder.

Die kunstsachverständigen Juristen erkannten, dass sechs Rote-Couch-Motive Lichtbildwerke sind, die sich von bloßen Lichtbildern, die etwa jedermann im Hauptbahnhof im Passbildautomaten herstellen kann, dadurch unterscheiden, „dass sie eine persönliche Schöpfung darstellen“, dass sie „Individualität und Gestaltungshöhe aufweisen“. Insgesamt seien an Lichtbildwerke indes nur geringe Anforderungen zu stellen: Geschützt sei hier „die sogenannte kleine Münze“, meinten die Richter.

Das Schwein auf der Blauen Couch, dem Vernehmen nach eine Montage, stellt mithin eine Urheberrechtsverletzung dar, weil es einem Wackerbarth-Bild ähnelt, auch die Taucher dürfen in der SWB-Aktion nicht mehr verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.

Die beklagten Stadtwerke reagierten gelassen auf den Richterspruch: „Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil keinen Zweifel daran gelassen, dass die Werbekampagne ,Blaue Couch’ fortgesetzt werden kann und in ihrer Konzeption keine Rechte anderer verletzt. Für sechs von mehr als 400 Bild-Motiven der Kampagne hat das Gericht jedoch dem Fotografen Horst Wackerbarth das Urheberrecht zugesprochen. Die Argumente des Gerichts decken sich nicht mit den Einschätzungen von SWB Energie und Wasser. Wir werden deshalb die Begründung des Gerichts mit Ruhe und Expertise prüfen. Die sechs Motive werden nicht mehr für die Werbekampagne eingesetzt,“ teilte eine Sprecherin mit.

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