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Vogelrutherfeld in SindorfStreit um Nebenkosten in Esch-Fonds-Wohnungen

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Mietwohnungen, darunter auch viele Sozialwohnungen, befinden sich in den Häusern entlang der Straße Zum Vogelrutherfeld .

Mietwohnungen, darunter auch viele Sozialwohnungen, befinden sich in den Häusern entlang der Straße Zum Vogelrutherfeld .

Kerpen-Sindorf – Streit gibt es um die Wohnungen, die der sogenannte Esch-Fonds im Vogelrutherfeld gebaut hat: Wie Mieter und ehemalige Mieter dort klagen, sind für sie die Nebenkostenabrechnungen oft nicht nachvollziehbar. Die Wohnungen, die zu einem großen Teil als Sozialwohnungen bezuschusst wurden, gehören der Grundstücksgesellschaft Kerpen-Sindorf Zum Vogelrutherfeld GbR. Sie werden durch die Gesellschaft Projecta verwaltet.

Es gebe eine Reihe von Streitfällen bestätigt Projecta-Geschäftsführerin Sigrid Müller-Langer: So führe man bei 262 Wohnungen 26 Prozesse und Auseinandersetzungen. Streitpunkt dabei sei zumeist, in welchen Abrechnungseinheiten die Nebenkosten auf die einzelnen Wohnungen umgelegt werden.

Bei den Auseinandersetzungen ist oft der Mieterverein Köln mit im Boot. Wie Geschäftsführer Jürgen Becher erklärte, stehe gerade ein Prozess beim Amtsgericht Kerpen an, bei dem es um rund 200 Wohnungen in 36 Häusern gehe. Knackpunkt sei, dass die Projecta die Nebenkosten für alle Häuser zusammenrechne und dann auf die einzelnen Wohneinheiten umlege. Dies dürfe man nach der Rechtsauffassung des Mietervereines aber nicht tun, da sich die Bauweise der Häuser unterscheide. „Es werden etwa pauschale Kosten für die Grünflächenpflege geltend gemacht, obwohl die Grünflächen der einzelnen Häuser unterschiedlich groß sind.“ Die Mieter hätten keine Chance, die Nebenkostenabrechnungen zu überprüfen, da sie dafür die Rechnungen und Akten für alle Häuser durchforsten müssten. Damit seien sie überfordert.

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Müller-Langer weist die Vorwürfe zurück: Zwar könne es sein, dass in der Vergangenheit schon einmal Nebenkostenabrechnungen unter der falschen Adresse zugestellt worden seien oder andere Mängel gehabt hätten. Dies seien aber Einzelfälle, die bei einer solchen Anzahl von Wohnungen nicht ausgeschlossen werden könnten: „Es liegt in der Natur der Sache, dass der Mieterverein Streitigkeiten um die Nebenkosten hochspielt, um eine Art Existenzberechtigung nachweisen zu können.“

Müller-Langer ist sich sicher, dass die Einteilung in Abrechnungseinheiten, die ihr Unternehmen bei den Wohnungen vornehme, rechtlich korrekt ist: So würden die Abrechnungen nach Möglichkeit für die einzelnen Häuser vollzogen. Dies sei etwa bei der Müllbeseitigung, mit Ausnahme des Sperrmülls, der Fall. Manchmal sei dies aber nicht möglich. So gebe es etwa für alle Aufzüge in den Häuser einen gemeinsamen Wartungsvertrag. Auch der Hausmeister sei für alle Häuser zuständig und werde deshalb gemeinsam abgerechnet.

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