Passieren des Drehkreuzes als OkaySchlappe für McFit vor Gericht für umstrittene Preiserhöhung

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Der Kurzhantelbereich in einem Fitnesstudio. Ein Gericht entschied nun, dass die Preiserhöhungstaktik bei McFit illegal war.

Der Kurzhantelbereich in einem Fitnesstudio. Ein Gericht entschied nun, dass die Preiserhöhungstaktik bei McFit illegal war.

Das Landgericht Bamberg kippt McFits Versuch einer versteckten Preiserhöhung durch das Passieren des Drehkreuzes und spricht von aggressiven geschäftlichen Handlungen.

Das Landgericht Bamberg hat eine umstrittene Praxis zur Preiserhöhung der RSG Group GmbH untersagt. Die Kette, die Fitnessstudios der Marke McFit betreibt, hatte laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im April 2022 versucht, in den McFit-Studios eine Preiserhöhung durch das Passieren des Drehkreuzes herbeizuführen. Der Anbieter informierte darüber kurzfristig per Mail und per Aufsteller im Eingangsbereich der Studios.

Der vzbv hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt und jetzt vor Gericht Recht bekommen. Das Landgericht sah in dem Vorgehen eine aggressive geschäftliche Handlung. Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sei unzulässig beeinflusst worden.

Mitgliedern mit dem Betreten des Fitnessstudios die Zustimmung zu einer Preiserhöhung aufzuzwingen, geht gar nicht.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Mitglieder konnten die Studios nur über die Drehkreuze betreten. Indem das Passieren des Drehkreuzes aber als Zustimmung gewertet wurde, standen die Mitglieder vor der Entscheidung, die Preiserhöhung mit dem Betreten des Studios zu akzeptieren oder nicht trainieren zu können.

Kunden unzureichend informiert

Laut Gericht ist zudem zu berücksichtigten, dass viele Mitglieder von der Preiserhöhung erstmals beim Betreten des Studios erfahren haben. Dadurch seien sie nicht vorbereitet gewesen und durch die Aushänge überrumpelt worden.

„Mitgliedern mit dem Betreten des Fitnessstudios die Zustimmung zu einer Preiserhöhung aufzuzwingen, geht gar nicht. Mitglieder müssen sicher sein, dass sie beim Passieren des Drehkreuzes keinen Vertragsänderungen zustimmen“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Zuletzt ließ der vzbv nach eigenen Angaben eine ähnliche Vorgehensweise bei einer Preiserhöhung durch das Fitnessstudio-Unternehmen clever fit gerichtlich stoppen. Auch hier sollten Mitglieder automatisch neuen Preisen zustimmen, indem sie das Drehkreuz am Studioeingang passierten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Grundsätzlich sind laut vzbv Verträge so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Das gelte auch für den Preis. Eine nachträgliche Erhöhung sei nicht ohne weiteres möglich – auch nicht, wenn das Studio den Leistungsumfang erweitert, so die Verbraucherschützer.

Preisanpassungsklauseln im Vertrag

Viele Studios hätten aber im Kleingedruckten – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – so genannte Preisanpassungsklauseln. Dadurch behalten sich die Anbieter eine nachträgliche Preiserhöhung vor.

Derartige Klauseln müssen allerdings einige Anforderungen erfüllen, damit die Betreiber sich darauf berufen können. So müsse zum Beispiel klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln, so die Verbraucherschützer, erfüllen diese Anforderungen nicht. Dann kann das Studio den Preis nicht nachträglich erhöhen. „Es muss also jede Klausel im Einzelfall überprüft werden“, so die Verbraucherschützer.

Eine nachträgliche Preisänderung ist dagegen grundsätzlich möglich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind. Ohne Zustimmung läuft der Vertrag mit dem ursprünglich vereinbarten Beitrag weiter. Bucht das Fitnessstudio den erhöhten Betrag dennoch ab, können die Kunden diesen laut vzbv zurückverlangen.

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