Ertränkte ihren SohnMordurteil gegen Frau aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

13 Monate nach dem Ertränken ihres Sohns in der Badewanne ist eine Frau aus Nordrhein-Westfalen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Mordurteil des Landgerichts Hagen vom August gegen die damals 43-Jährige.

Dem Urteil zufolge hatte die Frau ihren Sohn erst mit einer Bratpfanne bewusstlos geschlagen und anschließend in der Badewanne ertränkt.

13 Monate nach dem Ertränken ihres Sohns in der Badewanne ist eine Frau aus Nordrhein-Westfalen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Mordurteil des Landgerichts Hagen vom August gegen die damals 43-Jährige. Das Landgericht hatte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt gesehen. (Az. 4 StR 37/24)

Dem Urteil zufolge sah es als erwiesen an, dass die Frau dem Neunjährigen im Februar 2023 in der Familienwohnung in Wetter erst mit einer Bratpfanne auf den Kopf geschlagen hatte, während dieser schlief. Der Schlag sei heftig und bereits potenziell tödlich gewesen. Dann habe sie das bewusstlose Kind in die gefüllte Badewanne gelegt, wo es dem Ergebnis der Obduktion zufolge ertrank. Die Frau beging danach einen Suizidversuch, den sie aber trotz erheblicher Verletzungen überlebte.

Frau begeht nach Mord an ihren Sohn Suizidversuch

Den Hintergrund des Geschehens bildete nach Feststellungen der Richterinnen und Richter unter anderem eine vorangegangene Trennung der Mutter vom Kindsvater, die das Selbstbild der Beschuldigten als erfolgreiche Mutter in Frage stellte. Die Frau litt demnach zur Tatzeit zwar an einer depressiven Episode, war aber voll schuldfähig. Eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit habe nicht vorgelegen, stellte die Kammer weiter fest. Gegen das Urteil wandte sich die Angeklagte an den BGH. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler zum Nachteil der Frau. (dpa)

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