Strafmilderung erhofftAngeklagter aus Frechen stellt sich in Missbrauchs-Prozess als Opfer dar

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Auf dem Foto ist ein Schild vor dem Kölner Gerichtszentrum zu sehen, das auf das Land- und Amtsgericht sowie die Staatsanwaltschaft hinweist.

Vor dem Landgericht Köln muss sich ein 43-Jähriger aus Frechen verantworten. (Symbolbild)

Ursprünglich sollte am Donnerstag das Urteil im Missbrauchsprozess gegen einen 43-Jährigen gefällt werden. Er versuchte aber, sich zu entlasten.

Aus der für Donnerstag (21. März) geplanten Urteilsverkündigung gegen einen wegen Missbrauchs Angeklagten in mehr als 40 Fällen wurde nichts. Mehrere Beweisanträge zögern das Verfahren nun hinaus. Verteidiger Dr. Mario Geuenich hatte unter anderem eine erneute Einlassungsmöglichkeit des Angeklagten erwirkt.

„Kann es sein, dass Sie die Verantwortung für Ihre Taten auf andere Schultern abwälzen? Das jedenfalls zieht sich nach meinem Eindruck durch all Ihre Schilderungen“, sagte die Vorsitzende Richterin Jennifer Otten nach einem langen Vortrag des Angeklagten. Von Gewalt in der Schule, Elternhaus, Mobbing am Arbeitsplatz, dem Unfalltod der Lebensgefährtin und seinen beiden Söhnen, die ihn schwer depressiv gemacht haben sollen, berichtete der 43-Jährige mit zitternder Stimme.

Keine Bestätigung dafür, dass er gezwungen wurde, Cannabis anzubauen

Doch weder die Existenz der angeblichen Familie in einem Nachbarland Deutschlands, aus dem der Angeklagte stammt, konnte nachgewiesen werden, noch bestätigen Zeugen das Ausmaß körperlicher und seelischer Gewalt, das der Angeklagte erlitten haben will. Auch der Verdacht, zwei der inzwischen erwachsenen Missbrauchsopfer und ein Elternteil hätten ihn zum Cannabis-Anbau in seiner Wohnung und den Einstieg in den Drogenhandel genötigt, bestätigte sich bisher nicht; es gibt keinen Hinweis auf eine solche Plantage.

„Selbst wenn Ihr Vorwurf wahr ist, hat er keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Wir sind keine Kammer, die sich mit Verstößen gegen das Betäubungsmittel-Gesetz befasst“, verdeutlichte die Staatsanwältin. Strafmilderung für die bereits eingeräumten und nachgewiesenen Taten hatte sich der Angeklagte durch seine erneute Aussage erhofft, wie er in einem Nebensatz durchblicken ließ.

Der forensische Sachverständige schloss sich dem Gutachten des Psychiaters an, bei dem sich der Angeklagte von 2020 bis 2021 in Behandlung begab, wonach er zwar unter depressiven Verstimmungen, aber nicht an einer Psychose leidet. Dem Verteidiger reichte die vorliegende Krankenakte jedoch nicht, er verlangte, den Arzt persönlich als Zeugen zu laden.

Der Prozess wird am Montag, 25. März, fortgesetzt, dann eventuell mit den Plädoyers und dem Urteil fortgesetzt.

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