Jungen missbraucht und gefilmtSchockierende Szenen im Missbrauchsprozess gegen Frechener

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Der Eingang zum Amts- und Landgericht in Köln.

Der Eingang zum Amts- und Landgericht in Köln.

Das Gericht zeigte Aufnahmen, die der wegen sexuellen Missbrauchs Angeklagte von seinen Opfern gemacht hatte. Dabei soll er sie betäubt haben.

Die Videobeweise im Prozess gegen einen mutmaßlichen 47-fachen Missbrauchstäter waren kaum erträglich. Der 43-jährige Mann aus Frechen hatte gefilmt, wie er einen schlafenden Jungen missbrauchte. Während der Vorführung wandte er den Blick ebenso vom Bildschirm ab wie die meisten im Saal 23 des Landgerichts, die nicht unbedingt hinschauen mussten.

Die beschlagnahmten Aufnahmen entstanden im April 2017 und Dezember 2022. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der inzwischen erwachsene Geschädigte zuvor ausgesagt, er hätte bei einer Handlung im Wachzustand Schmerzen „wie tausend Nadelstiche“ erlitten. Der Angeklagte stritt ab, den Jungen betäubt zu haben, das Kind habe von Natur aus einen festen Schlaf gehabt. Rechtsmedizinerin Prof. Dr. Sibylle Banaschak widersprach, ohne Sedierung sei das undenkbar.

Mutter beschreibt ihren Sohn als lieb, hilfsbereit und großzügig

Nur wenig Licht brachte die Zeugenaussage der Mutter des Angeklagten in die möglicherweise traumatische Kindheit des 43-Jährigen. Erst auf Nachhaken des Gerichts räumte die 70-Jährige häusliche Gewalt in der Familie ein. Sie stellte den Sohn als lieb, hilfsbereit und großzügig dar. Von körperlichem und seelischem Missbrauch in seiner Kindergartenzeit will sie nichts mitbekommen haben. Der Angeklagte verbrachte seine Kindergartenjahre in seinem Heimatland in einer Militäreinrichtung, zu der die Eltern keinen Zugang hatten.

Zögerlich berichtete die Mutter von der Strenge des Vaters, der Fehlverhalten bestrafte und Freundschaften mit Gleichaltrigen unterband, von einer Phobie gegen Weißkittelträger aufgrund ärztlicher Behandlung von Kinderkrankheiten, medizinisch indizierter Beschneidung und spät gesuchter Hilfe wegen Depressionen.

Der Angeklagte hat einem Jungen bei Schulaufgaben geholfen

Die fünf Jahre ältere Schwester hatte früh den Absprung aus den prekären Verhältnissen geschafft, der Angeklagte wohnte bis 2014 mit der Mutter, die 1999 vor dem gewalttätigen Ehemann floh, in Kerpen zusammen, bis er 2015 eine eigene Wohnung fand.

Erinnern will sich die Frau nur an einen der drei schwer missbrauchten Jungen. Ihr Sohn habe dem Kind geholfen, in der Schule besser mitzukommen, berichtete sie. Er habe ihn übers Wochenende zu sich geholt, viel mit ihm am Computer gespielt und Ausflüge unternommen. „Ich habe nichts Ungewöhnliches mitbekommen“, sagte die 70-Jährige aus. Über eine frühere Computerbeschlagnahmung will sie nur vage erfahren haben, dass jemand ihrem Sohn Pornobilder untergeschoben habe. Ansonsten sei ihr Sohn immer „ein offenes Buch“ für sie gewesen.

Es folgen weitere Verhandlungstage bis zum 21. März. Dann will das Gericht ein Urteil sprechen.

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